Wann soll unser Kind getauft werden?
Grundsätzlich gilt: Die Säuglingstaufe und die Taufe als Jugendlicher oder Erwachsener sind in der Protestantischen Landeskirche gleichberechtigt.
Deshalb hat kein Lebensalter einen Vorzug.
Wenn man schon nicht bald nach der Geburt sein Kind taufen ließ, empfiehlt es sich, evtl. bis zur Kindergartenzeit zu warten und dann zusammen mit den Gruppenkindern und Freunden/innen einen Taufgottesdienst zu gestalten.
Schulklassen oder Kindergottesdienstgruppen eignen sich da ebenfalls sehr gut. Jugendliche können im Rahmen der KonfirmandInnenzeit getauft werden.
Welche Papiere brauchen wir?
Zur Taufe brauchen Sie nicht viel, lediglich die bei der Geburt des Kindes erhaltene „Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke“ ist erforderlich, dazu das Familienstammbuch für den Eintrag der Taufe. Nicht verheiratete Paare erhalten eine Taufurkunde. Patinnen und Paten, die nicht aus der eigenen Gemeinde kommen, brauchen einen Patenschein (Anruf bei deren Pfarrer/in genügt, verlangen Sie einen „Patenschein“). Der Patenschein bestätigt, dass die Paten und Patinnen Mitglied einer christlichen Kirchengemeinde sind. Weiterhin benötigen wir ein Foto des Täuflings für unseren Taufbaum.
Wie sieht das mit einem Termin aus?
In der Johanneskirche findet die Taufe in der Regel im normalen Sonntagsgottesdienst um 9.30 Uhr statt, weil die Taufe die Aufnahme in die Gemeinde bedeutet und deshalb die Gemeinde auch dazugehört.
In Ausnahmefällen bieten wir auch eigene Taufgottesdienste am Samstag an.
Wer kann ein Patenamt übernehmen? Ich möchte meine beste Freundin als Taufpatin, sie ist aber nicht in der Kirche. Geht das? Leider nicht. Taufpaten müssen einer christlichen Kirche angehören (also neben unserer protestantischen z.B. der katholischen, orthodoxen, baptistischen, mennonitischen, methodistischen, altkatholischen usw.). Ein kirchliches Patenamt ohne Kirchenmitgliedschaft ist für uns sinnlos.